Glossar

Verständnis von skalierter Prüfungsdurchführung

Die Überlegungen zur skalierten Prüfungsdurchführung sind grundsätzlich bei jeder Abschlussprüfung  (…) unabhängig von bspw. Rechtsform oder Größe des Prüfungsgegenstandes anwendbar und somit nicht auf KMU beschränkt. (…) Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung bestimmen sich in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstandes.

Unter skalierter Prüfungsdurchführung wird eine Prüfungsdurchführung verstanden, deren Art, Umfang und Dokumentation sich in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt. Prüfungsqualität sowie Verlässlichkeit des Prüfungsurteils müssen jedoch bei allen Abschlussprüfungen einheitlich sein.

Das bedeutet, dass sich bei einheitlicher Zielsetzung für alle Abschlussprüfungen der Weg zur Zielerreichung größen-, komplexitäts- und risikoabhängig von Prüfungsgegenstand zu Prüfungsgegenstand unterscheiden kann. Diesen Weg der Zielerreichung, d.h. Festlegung und Umsetzung von Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung, hat der Berufsangehörige im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. Die skalierte Prüfungsdurchführung ist kein neues Konzept, dass durch die ISA erstmals eingeführt wird. Auch bei der bisherigen Prüfungsdurchführung ergibt sich die Skalierbarkeit aus den IDW-Prüfungsstandards (bspw. IDW PS 200 Tz. 18 ff., IDW PS 240 Tz. 12, IDW PS 261 Tz. 74 ff.).

Art und Umfang der Prüfungsdurchführung bezieht sich insbesondere auf die Bestimmung von Wesentlichkeiten, die Festlegung von Art und Anzahl von Prüfungsaktivitäten, den Umfang der Prüfungsnachweise sowie die Festlegung von Stichproben und Stichprobenverfahren.

Komplexität und Risiko beziehen sich in erster Linie auf das Risiko einer materiellen falschen Darstellung im zu prüfenden Abschluss, wobei sich dieses Risiko selbstverständlich auch aus dem Risiko der Geschäftstätigkeit, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Art der Buchführung des Mandanten ableitet. Insoweit liegt diesem WPK-Hinweis der risikoorientierte Prüfungsansatz der ISA 315 und 330 zugrunde.

Prüfungsgegenstand bezieht sich auf das Prüfungsmandat als Ganzes als auch auf einzelne Prüffelder. Zu unterscheiden ist somit zwischen auftragsbezogenen und prüffeldbezogenen Risiken.

Quelle: Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA, Stand vom 31.12.2011